Satzung der Heimatfreunde Linsburg e.V.
Vorstandsmitglieder chronologisch
Wir über uns
Der Verein "Heimatfreude Linsburg e.V." verfolgt den Zweck zur Pflege und Förderung der plattdeutschen Mundart und des heimatlichen Brauchtums in der dörflichen Gemeinschaft.
Diese Zielsetzung soll durch das Aufführen von Theaterspielen und anderen kulturellen, der dörflichen Gemeinschaft dienenden Aktivitäten zum Ausdruck kommen.
Satzung der Heimatfreunde Linsburg e.V. vom 23.03.1991Abschrift
Satzung der "Heimatfreunde Linsburg"
§ 1
Der Verein führt den Namen "Heimatfreunde Linsburg" und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Linsburg (Landkreis Nienburg/Weser).
§ 2
Zweck der Gemeinschaft ist die Pflege und Förderung der plattdeutschen Mundart und des heimatlichen Brauchtums in der dörflichen Gemeinschaft. Diese Zielsetzung soll durch das Aufführen von Theaterspielen und anderen kulturellen, der dörflichen Gemeinschaft dienenden Aktivitäten zum Ausdruck kommen.
§ 3
Zur Erreichung der in § 2 festgelegten Ziele wird ausdrücklich bestimmt:
§ 4
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 5
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 6
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Linsburg und soll zweckgebunden für Sachausgaben des Kinderspielkreises Linsburg verwandt werden.
§ 7
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, ferner juristische Personen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Sollte der jeweilige Antragsteller in den Verein aufgenommen werden, so unterwirft er sich den Bestimmungen der Satzung.
§ 8
Die Mitglieder haben alle Rechte und Pflichten, die sich aus dieser Satzung ergeben und aus der Zweckbestimmung des Vereins entstehen, insbesondere auch das aktive und passive Wahlrecht. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der Vereinsorgane zu befolgen und u. a. den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeitrag zu entrichten. Sollte ein Mitglied im Laufe eines Geschäftsjahres aufgenommen werden, hat es den vollen Beitrag für diese Jahr zu leisten. Die Mitgliedschaft erlischt außer durch Tod auf Antrag oder durch Ausschluß aus dem Verein. Beim Austritt scheidet das Mitglied zum Ende des Vereinsjahres aus, indem es seine Austrittserklärung schriftlich drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres an den Vorstand des Vereins gerichtet hat. Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein kann nur von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Der Ausschluß wird mit sofortiger Wirkung dem Ausgeschlossenen gegenüber verbindlich. Beim Austritt oder Ausschluß hat das Mitglied noch den vollen Jahresbeitrag des entsprechenden Jahres zu entrichten. Es hat keinen Anspruch auf Auszahlung eines Anteils aus dem Vereinsvermögen.
§ 9
Oberstes und beschlußfassendes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird vor Ende des Vereinsjahres und nach Bedarf abgehalten. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 10 Kalendertagen unter Angabe der Tagesordnung. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich angegebene Adresse gerichtet ist.
§ 10
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied gleiches Stimmrecht. Ein Mitglied, welches durch die Beschlußfassung entlastet oder von einer Verpflichtung befreit werden soll, hat hierbei kein Stimmrecht. Dasselbe gilt bei einer Beschlußfassung, die den Abschluß eines Rechtsgeschäftes mit einem Mitglied betrifft. Die Mitglieder haben ihre Rechte persönlich auszuüben. Die Mitgliederversammlung trifft ihre Entscheidungen in Form von Beschlüssen, die jeweiligen Schriftführer des Vereins zu protokollieren sind. Ein Beschluß ist zustande gekommen bei einfacher Mehrheit. In folgenden Fällen ist jedoch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich:
Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der Stellvertretende Vorsitzende oder ein anderes Vorstandsmitglied. Der Beschlußfassung der Mitgliederversammlung unterliegen insbesondere folgende Angelegenheiten:
§ 11
Ausführendes Organ des Vereins ist der Vorstand. Er besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Pressewart sowie zwei Beisitzern für besondere Aufgaben. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Erste und der Zweite Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.000,-- DM sind für den Verein verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung hierzu erteilt ist. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder. Wiederwahl ist zulässig.
Linsburg, den 23. März 1991
Entstehung des VereinsAbschrift aus der Niederschrift über die Gründungsversammlung der Heimatfreunde Linsburg ___________________________________________________________
TOP 1 Begrüßung und Erläuterung der Ziele des Vereins Heinrich Scharnhorst eröffnet die Versammlung im 20.15 Uhr.
TOP 2 Feststellung der Beschlußfähigkeit Zur Versammlung sind 29 Teilnehmer erschienen. Die Beschluß-
TOP 3 Beschluß über die Gründung des Vereines Die Versammlung beschließt einstimmig, zur Bereicherung
TOP 4 Beschluß über den Namen des Vereins H. Scharnhorst bitte um Vorschläge für einen Namen des Vereins. H. Scharnhorst bittet um Abstimmung. Die Mehrheit der Ver-
TOP 5 Vorlage und Aussprache über die Satzung Volker Beermann verließt den Text der von Karin Engelbart, Ulla Austmann schlägt vor, Satz 2 des § 2 wie folgt zu ändern: H. Dalisdas hält es für angebracht, § 7 dahingehend zu ändern, Friedel Sieling hält es für erforderlich, im § 8 eine Kündi-
TOP 6 Beschluß über die Satzung H. Scharnhorst fordert die Versammlung auf, über die nun Die Versammlung beschließt einstimmig, die Satzung anzunehmen.
TOP 7 Wahl des Vorstandes H. Scharnhorst bitte E. Maertens, die Leitung der Wahl des Vorgeschlagen werden H. Scharnhorst und Ruth Sieling. R. Sieling Heinrich Scharnhorst wird bei einer Gegenstimme mit 28 Stimmen Heinrich Scharnhorst übernimmt als Erster Vorsitzender die Für den Zweiten Vorsitzenden werden Elke Haupt, Ulla Austmann Elke Haupt wird einstimmig zur Zweiten Vorsitzenden gewählt. Als Schatzmeister werden Karin Engelbart und Friedrich Poppe Karin Engelbart wird einstimmig zur Schatzmeisterin gewählt. Als Schriftführer wird Volker Beermann vorgeschlagen und ein- Als Pressewart wird Hartmut Steinbrecher vorgeschlagen und ein- Als Beisitzer für besondere Aufgaben werden Dieter Knust, Ruth Ruth Sieling wird bei einer Enthaltung, Hubert Wichmann
TOP 8 Wahl zweier Kassenprüfer Vorgeschlagen werden Friedel Sieling, Jörg Brüning, Horst Jörg Brüning und Dieter Engelbart werden einstimmig zu Kassen-
TOP 9 Beschluß über die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister Die Versammlung beschließt einstimmig, den Verein in das
TOP 10 Festlegung eines Vereinsbeitrages H. Wichmann schlägt einen Jahresbeitrag für Einzelmitglieder H. Dalisdas schlägt vor, den monatlichen Beitrag nicht unter U. Austmann hält einen monatlichen Beitrag von 5,-- DM H. Scharnhorst bittet, über einen monatlichen Beitrag für Die Versammlung beschließt bei drei Enthaltungen, einen monatl.
TOP 11 Verschiedenes Elke Haupt bittet die “neuen“ Vereinsmitglieder, sich aktiv Günter Austmann und Hansi Knoke bieten spontan ihre Weiter Wortmeldungen gibt es nicht. H. Scharnhorst bedankt sich für die rege Mitarbeit
Heinrich Scharnhorst Volker Beermann
Gründungsmitglieder
Teilnehmerliste anläßlich der Gründungsversammlung am 23. März 1991
Der aktuelle VorstandAlle Mitglieder des Vorstandes sind gerne bereit, Ihnen bei jeglichen Fragen zu helfen:
Alle Vorstandsmitglieder chronologisch geordnet mit der entsprechenden FunktionUmbenennung des VereinsNachtrag zur letzten Jahreshauptversammlung
In der Jahreshauptversammlung war ein Tagesordnungspunkt die Aufnahme der Eventgruppe des DGH Lindenhof in den Verein. Dazu waren Änderungen der Satzung erforderlich, die wir mit Birger Lerch vorbereitet haben und als Vorstand eingebracht haben.
Auch das Protokoll zur Versammlung, das mit der geänderten Satzung eingebracht werden muss, wird mit auf die Internetseite gebracht. Daraus ist dann ersichtlich, aus welchen Personen der aktuell gewählte Vorstand besteht. Gratis Homepage von Beepworld Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular! |