Wir über uns

 

Satzung der Heimatfreunde Linsburg e.V.

 

Entstehung des Vereins

 

Gründungsmitglieder

 

Der aktuelle Vorstand

 

Vorstandsmitglieder chronologisch

 

Umbenennung des Vereins

 

 

 

Beitrittserklärung


 

 

Wir über uns

 

Der Verein "Heimatfreude Linsburg e.V." verfolgt den Zweck zur Pflege und Förderung der plattdeutschen Mundart und des heimatlichen Brauchtums in der dörflichen Gemeinschaft.

 

Diese Zielsetzung soll durch das Aufführen von Theaterspielen und anderen kulturellen, der dörflichen Gemeinschaft dienenden Aktivitäten zum Ausdruck kommen.

 

Satzung der Heimatfreunde Linsburg e.V. vom 23.03.1991

Abschrift

 

Satzung

der "Heimatfreunde Linsburg"

 

 

§ 1

 

Der Verein führt den Namen

"Heimatfreunde Linsburg"

und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Nach der Eintragung führt er den Zusatz "e.V.".

Der Verein hat seinen Sitz in Linsburg (Landkreis Nienburg/Weser).
Das Geschäftsjahr des Vereins läuft vom 01. April bis zum 31. März des nächsten Jahres.

 

§ 2

 

Zweck der Gemeinschaft ist die Pflege und Förderung der plattdeutschen Mundart und des heimatlichen Brauchtums in der dörflichen Gemeinschaft.

Diese Zielsetzung soll durch das Aufführen von Theaterspielen und anderen kulturellen, der dörflichen Gemeinschaft dienenden Aktivitäten zum Ausdruck kommen.

 

§ 3

 

Zur Erreichung der in § 2 festgelegten Ziele wird ausdrücklich bestimmt:

  1. Die Gemeinschaft bezweckt lediglich die in § 2 genannten Ziele; sie darf keinen Gewinn anstreben, verfolgt also ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist somit selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
     
  2. Die Vereinsämter sind Ehrenämter; die Verwaltung eines Amtes ist unentgeldlich. Sowohl Auslagen anfallen, werden diese vom Verein ersetzt.

 

§ 4

 

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

§ 5

 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 6

 

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Linsburg und soll zweckgebunden für Sachausgaben des Kinderspielkreises Linsburg verwandt werden.

 

§ 7

 

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, ferner juristische Personen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Sollte der jeweilige Antragsteller in den Verein aufgenommen werden, so unterwirft er sich den Bestimmungen der Satzung.

 

§ 8

 

Die Mitglieder haben alle Rechte und Pflichten, die sich aus dieser Satzung ergeben und aus der Zweckbestimmung des Vereins entstehen, insbesondere auch das aktive und passive Wahlrecht. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der Vereinsorgane zu befolgen und u. a. den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeitrag zu entrichten. Sollte ein Mitglied im Laufe eines Geschäftsjahres aufgenommen werden, hat es den vollen Beitrag für diese Jahr zu leisten.

Die Mitgliedschaft erlischt außer durch Tod auf Antrag oder durch Ausschluß aus dem Verein. Beim Austritt scheidet das Mitglied zum Ende des Vereinsjahres aus, indem es seine Austrittserklärung schriftlich drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres an den Vorstand des Vereins gerichtet hat. Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein kann nur von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Der Ausschluß wird mit sofortiger Wirkung dem Ausgeschlossenen gegenüber verbindlich. Beim Austritt oder Ausschluß hat das Mitglied noch den vollen Jahresbeitrag des entsprechenden Jahres zu entrichten. Es hat keinen Anspruch auf Auszahlung eines Anteils aus dem Vereinsvermögen.

 

§ 9

 

Oberstes und beschlußfassendes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird vor Ende des Vereinsjahres und nach Bedarf abgehalten.

Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 10 Kalendertagen unter Angabe der Tagesordnung. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich angegebene Adresse gerichtet ist.

 

§ 10

 

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied gleiches Stimmrecht. Ein Mitglied, welches durch die Beschlußfassung entlastet oder von einer Verpflichtung befreit werden soll, hat hierbei kein Stimmrecht. Dasselbe gilt bei einer Beschlußfassung, die den Abschluß eines Rechtsgeschäftes mit einem Mitglied betrifft.

Die Mitglieder haben ihre Rechte persönlich auszuüben. Die Mitgliederversammlung trifft ihre Entscheidungen in Form von Beschlüssen, die jeweiligen Schriftführer des Vereins zu protokollieren sind. Ein Beschluß ist zustande gekommen bei einfacher Mehrheit.

In folgenden Fällen ist jedoch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich:

  1. Ausschluß eines Mitgliedes;
  2. Auflösung des Vereins.

Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der Stellvertretende Vorsitzende oder ein anderes Vorstandsmitglied.

Der Beschlußfassung der Mitgliederversammlung unterliegen insbesondere folgende Angelegenheiten:

  1. Entlastung und Wahl des Vorstandes:
  2. Genehmigung des Rechnungsabschlusses und die Verwendung eines Gewinns und die Deckung eines Verlustes;
  3. Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages;
  4. Beschlußfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins;
  5. Ausschluß eines Mitgliedes;
  6. Genehmigung von Ausgaben, die den Betrag von 3.000,-- DM übersteigen.

 

§ 11

 

Ausführendes Organ des Vereins ist der Vorstand.

Er besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Pressewart sowie zwei Beisitzern für besondere Aufgaben.

Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Erste und der Zweite Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein.

Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.000,-- DM sind für den Verein verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung hierzu erteilt ist.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder. Wiederwahl ist zulässig.

 

Linsburg, den 23. März 1991

 

 

 

Entstehung des Vereins

Abschrift aus der

       Niederschrift über die Gründungsversammlung der

                       Heimatfreunde Linsburg
am Samstag, 23. März 1991 im Gasthaus Oehlschläger 
in Linsburg

                        ___________________________________________________________

 

TOP  1            Begrüßung und Erläuterung der Ziele des Vereins

Heinrich Scharnhorst eröffnet die Versammlung im 20.15 Uhr.
Er begrüßt die Teilnehmer (siehe Teilnehmerliste) und er-
läutert ausführlich die Ziele des Vereins.

 

TOP 2             Feststellung der Beschlußfähigkeit

Zur Versammlung sind 29 Teilnehmer erschienen. Die Beschluß-
fähigkeit wird festgestellt.

 

TOP 3              Beschluß über die Gründung des Vereines

Die Versammlung beschließt einstimmig, zur Bereicherung
des kulturellen Angebotes in Linsburg einen Verein zu
gründen, der die von H. Scharnhorst erläuterten Ziele
verfolgt.

 

TOP 4             Beschluß über den Namen des Vereins

H. Scharnhorst bitte um Vorschläge für einen Namen des Vereins.
Die Initiatoren zur Gründung des Vereins hatten bereits im
Einladungsschreiben den Namen “Heimatfreude Linsburg“ vorge-
schlagen. Bürgermeister Ernst Maertens hält die Bezeichnung
“Heimatverein Linsburg“ für angebrachter. Horst Dalisdas
schlägt “Kultur- und Heimatverein“ vor.

 H. Scharnhorst bittet um Abstimmung. Die Mehrheit der Ver-
sammlung spricht sich für “Heimatfreunde Linsburg“ aus.

 

TOP 5              Vorlage und Aussprache über die Satzung

Volker Beermann verließt den Text der von Karin Engelbart,
Dieter Knust und ihm erarbeiteten Satzung. Es schließt sich
eine allgemeine Aussprache an.

Ulla Austmann schlägt vor, Satz 2 des § 2 wie folgt zu ändern:
“Diese Zielsetzung soll durch des Aufführen von Theaterspielen
und anderen kulturellen, der dörflichen Gemeinschaft dienenden
Aktivitäten zum Ausdruck kommen.“ Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.

H. Dalisdas hält es für angebracht, § 7 dahingehend zu ändern,
daß neben natürlichen Personen auch juristische Personen und
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Mitglieder
des Vereins werden können. Die Versammlung stimmt diesem Vor-
schlag einstimmig zu.

Friedel Sieling hält es für erforderlich, im § 8 eine Kündi-
gungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres fest-
zuschreiben. Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.

 

TOP 6              Beschluß über die Satzung

 H. Scharnhorst fordert die Versammlung auf, über die nun
geänderte bzw. ergänzte Satzung abzustimmen.

Die Versammlung beschließt einstimmig, die Satzung anzunehmen.

 

TOP 7              Wahl des Vorstandes

H. Scharnhorst bitte E. Maertens, die Leitung der Wahl des
Ersten Vorsitzenden zu übernehmen. E. Maertens bittet um
Vorschläge.

 Vorgeschlagen werden H. Scharnhorst und Ruth Sieling. R. Sieling
stellt sich nicht zur Verfügung.

Heinrich Scharnhorst wird bei einer Gegenstimme mit 28 Stimmen
zum Ersten Vorsitzenden gewählt.

Heinrich Scharnhorst übernimmt als Erster Vorsitzender die
Leitung der Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder.

Für den Zweiten Vorsitzenden werden Elke Haupt, Ulla Austmann
und Ruth Sieling vorgeschlagen. U. Austmann und R. Sieling
stellen sich nicht zur Verfügung.

Elke Haupt wird einstimmig zur Zweiten Vorsitzenden gewählt.

Als Schatzmeister werden Karin Engelbart und Friedrich Poppe
vorgeschlagen. F. Poppe stellt sich nicht zur Verfügung.

Karin Engelbart wird einstimmig zur Schatzmeisterin gewählt.

Als Schriftführer wird Volker Beermann vorgeschlagen und ein-
stimmig gewählt.

Als Pressewart wird Hartmut Steinbrecher vorgeschlagen und ein-
stimmig gewählt.

Als Beisitzer für besondere Aufgaben werden Dieter Knust, Ruth
Sieling Hubert Wichmann und Ulrike Fuchs vorgeschlagen.
D. Knust und U. Fuchs stellen sich nicht zur Verfügung.

Ruth Sieling wird bei einer Enthaltung, Hubert Wichmann
einstimmig gewählt.

 

TOP 8              Wahl zweier Kassenprüfer

Vorgeschlagen werden Friedel Sieling, Jörg Brüning, Horst
Dalisdas und Dieter Engelbart. F. Sieling und H. Dalisdas
stellen sich nicht zur Verfügung.

Jörg Brüning und Dieter Engelbart werden einstimmig zu Kassen-
prüfern gewählt.

 

TOP 9              Beschluß über die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister
                         und über die Gemeinnützigkeit

Die Versammlung beschließt einstimmig, den Verein in das
Vereinsregister beim Amtsgericht Nienburg eintragen zu
lassen und die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt Nienburg
zu beantragen.

 

TOP 10           Festlegung eines Vereinsbeitrages

H. Wichmann schlägt einen Jahresbeitrag für Einzelmitglieder
von 30,-- DM sowie einen Familienbeitrag von 50,-- DM vor.

H. Dalisdas schlägt vor, den monatlichen Beitrag nicht unter
3,-- DM festzusetzen.

U. Austmann hält einen monatlichen Beitrag von 5,-- DM
für angebracht.

H. Scharnhorst bittet, über einen monatlichen Beitrag für
Einzelmitglieder in Höhe von 3,-- DM und über einen jährlichen
Familienbeitrag in Höhe von 50,-- DM abzustimmen.

Die Versammlung beschließt bei drei Enthaltungen, einen monatl.
Beitrag für Einzelmitglieder in Höhe von 3,-- DM und bei
einer Enthaltung einen jährlichen Familienbeitrag in Höhe
von 50,-- DM zu erheben.

 

TOP 11           Verschiedenes

Elke Haupt bittet die “neuen“ Vereinsmitglieder, sich aktiv
beim Bühnenauf- und Bühnenabbau zu beteiligen.

Günter Austmann und Hansi Knoke bieten spontan ihre
Mithilfe an.

Weiter Wortmeldungen gibt es nicht.

H. Scharnhorst bedankt sich für die rege Mitarbeit
und schließt die Sitzung um 21.15 Uhr.

 

 

                 

Heinrich Scharnhorst                                    Volker Beermann
Erster Vorsitzender                                         Schriftführer

 

Gründungsmitglieder

 

Teilnehmerliste anläßlich der Gründungsversammlung am 23. März 1991

Volker Beermann Kiebitzende 2a 3070 Nienburg
Karin Engelbart Nr. 238    3071 Linsburg
Elke Haupt Nr. 158 3071 Linsburg
Annegret Scharnhorst Nr. 128 3071 Linsburg
Ulrike Steinbrecher Nr. 144   3071 Linsburg
Hartmut Steinbrecher Nr. 144 3071 Linsburg
Ilse Knust   Nr. 50 3071 Linsburg
Ruth Sieling       Meinkingsburg 150 3071 Linsburg
Friedel Sieling   Meinkingsburg 150 3071 Linsburg
Otto Gerberding   3071 Linsburg
Dieter Engelbart Nr. 9 3071 Linsburg
Fr. Poppe Nr. 65 3071 Linsburg
Dieter Knust Nr. 69 3071 Linsburg
Petra Knust Nr. 69 3071 Linsburg
Klaus Fuchs Nr. 197 3071 Linsburg
Ulrike Fuchs Nr. 197 3071 Linsburg
Werner Wegener  Nr. 53 3071 Linsburg
Jürgen Engelbart Nr. 238        3071 Linsburg
Hans Knoke Nr. 214 3071 Linsburg
Jörg Brüning Nr. 61 3071 Linsburg
Hubert Wichmann Nr. 65  3071 Linsburg
Renate Knoke Nr. 214  3071 Linsburg
Gustav Knoke Nr. 214   3071 Linsburg
Adolf Beermann   3071 Linsburg
Horst Dalisdas Meinkingsburg 3071 Linsburg
Ursula Austmann Nr. 211 3071 Linsburg
Günter Austmann Nr. 211 3071 Linsburg
Ernst Maertens Nr. 18 3071 Linsburg
Heinrich Scharnhorst Nr. 128 3071 Linsburg

Der aktuelle Vorstand

Alle Mitglieder des Vorstandes sind gerne bereit, Ihnen bei jeglichen Fragen zu helfen:

 

Tätigkeit

Name und Adresse


 

Telefon


 

E-Mail


 

1. Vorsitzende

Sabine Engelbart

Heidloh 31

31636 Linsburg

 

05027-285

engelbart-85@web.de

 

 

2. Vorsitzende

Doris Bürger

Berg 25

31636 Linsburg

 

05027-94889

dbuerger@freenet.de

 

Kassenwart

Inge Stelling

Berg 13

31636 Linsburg

 

05027-618

ludwig-inge-stelling@gmx.de

 

Schriftführer und Pressewart

Swen Uwe Glöckner

Zum Weißen Moor 13

31636 Linsburg

 

05027-1770

 

glockefamily@t-online.de

 

Beisitzer

Annabell Kahle

31636 Linsburg

 

05027-

 

 

Beisitzer

 

Ludwig Stelling

Berg 13

31636 Linsburg

05027-618 ludwig-inge-stelling@gmx.de

Alle Vorstandsmitglieder chronologisch geordnet mit der entsprechenden Funktion

Umbenennung des Vereins

Nachtrag zur letzten Jahreshauptversammlung

 

In der Jahreshauptversammlung war ein Tagesordnungspunkt die Aufnahme der Eventgruppe des DGH Lindenhof in den Verein. Dazu waren Änderungen der Satzung erforderlich, die wir mit Birger Lerch vorbereitet haben und als Vorstand eingebracht haben.
 
Da wir aus der Eventgruppe auch 2 Personen für die Erweiterung unsere Vorstandes gewinnen konnten, und es der Wunsch war, sich in der Vereinsbezeichnung wieder zu finden, wurden der Beschluss gefasst den Vereinsnamen in "Heimat- und Kulturfreunde Linsburg e.V." zu ändern. Weitere Änderungen der Satzung betrafen vorrangig Textpassagen männlich/weiblich oder DM/€, aber vor allem auch die Ziele des Vereins, damit auf jeden Fall die Gemeinnützigkeit erhalten bleibt.
 
Satzungsentwürfe konnten in einer 10 minütigen Pause während der Versammlung eingesehen werden bevor es zur Abstimmung ging.

 

Auch das Protokoll zur Versammlung, das mit der geänderten Satzung eingebracht werden muss, wird mit auf die Internetseite gebracht. Daraus ist dann ersichtlich, aus welchen Personen der aktuell gewählte Vorstand besteht.

Gratis Homepage von Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!